4. Die Verfahrenskosten trägt der Kanton. 5. Die Gemeinde Worb hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten von Fr. 3'796.20 (inkl. Auslangen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. 6. Die Kosten des Baubewilligungsverfahrens von Fr. 2'405.00 (vgl. Ziffer 2 des angefochtenen Entscheiddispositivs) bleiben der Beschwerdeführerin auferlegt. 18 IV. Eröffnung