Technische Einrichtungen, die bei Störungsbehebung, Reparatur, Unterhalt, Reinigung, usw. eine Gefahr darstellen, sind mit einer Schalteinrichtung (Sicherheitsschalter) vor Ort zu versehen, die den Anforderungen CE93-9 entspricht. Diese muss die Einrichtung von der Energiequelle abtrennen und gespeicherte Energie abbauen. Ein Schalter muss sich in der Nähe jeder Funktionseinheit befinden und abschliessbar sein. 5) Beim Auftreten nicht ionisierender Strahlen in gesundheitsschädigender Intensität, sind geeignete Massnahmen zum Schutz von Personen zu treffen.