c) Blitzschutz / Potentialausgleich Die Erdung und der Potentialausgleich der Antenne ist nach dem Merkblatt der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen „Erdung und Potentialausgleich von Antennen auf Gebäuden“ vom 19. November 1998 auszuführen. 3.3 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 1) Gebäude und andere Konstruktionen sind so zu gestalten, dass sie bei ihrer bestimmungsgemässen Verwendung den auftretenden Belastungen und Beanspruchungen standhalten. Es sind Baumaterialien zu verwenden, die 16