- feuergefährliche Arbeiten wie Schweissen, Löten oder andere funkenerzeugenden Arbeiten, das Verbrennen von Abfällen, das Kochen von Bitumen usw. sind mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen. - beim Einsatz mobiler Feuerungsaggregate (Lufterhitzer, Bautrockner), Bitumenkocher usw. sind genügend grosse Sicherheitsabstände zu allem Brennbaren einzuhalten. Eine ausreichende Zufuhr von Verbrennungsluft und die Ableitung der Abgase ins Freie müssen gewährleistet sein.