b) Brandschutz auf Baustellen Bei Arbeiten an Bauten und Anlagen sind von allen am Bau Beteiligten geeignete Massnahmen für den Brand- und Explosionsschutz zu treffen. Insbesondere ist zu beachten: - angemessene Absicherung der Baustelle gegen unbefugtes Betreten - die rechtzeitige Meldung und Bekämpfung von Bränden, die sofortige Alarmierung der Löschkräfte und Rettung von Personen ist während der Bauphase sicherzustellen.