2.2 Die Anlagegenehmigung nach Art. 16 ff. ABAG20 gemäss Antrag des Amtes für Berner Wirtschaft beco im Amtsbericht vom 23. Juni 2011. 3. Nebenbestimmungen: 3.1 Nebenbestimmungen zur Baubewilligung: Der Baubeginn und das Bauende sind der Gemeindeverwaltung Worb mittels den Formularen SB1 und SB2 (Selbstdeklaration Baukontrolle 1 und 2) rechtzeitig zu melden. 3.2 Brandschutz a) Allgemeines Der Baubeginn ist dem zuständigen Brandschutzexperten zu melden.