auseinander, die die nicht ionisierende Strahlung (NIS) betrafen. In Kenntnis der Rügen kam es zum Schluss, dass sich für das Vorhaben keine andere Beurteilung ergebe als im Amtsbericht vom 23. Juni 2011 festgehalten. Das Baugesuch entspricht somit den massgeblichen Vorschriften und hält auch die umweltrechtlichen Vorschriften ein. Daher ist die Beschwerde gutzuheissen. Der Gesamtbauentscheid vom 19. August 2011 ist aufzuheben und dem Vorhaben ist die Bewilligung zu erteilen. 5. Kosten