Die Antenne überragt die Dächer der davorliegenden Bauten nur noch geringfügig und ist in diesem Zusammenhang von der öffentlichen Zentrumszone aus als Dachinstallation zu lesen. Sie tritt auch von den wichtigen Standorten aus nicht als störender Fremdkörper in Erscheinung. Dass am Antennenmast eine Steigleiter vorgesehen ist, ändert an dieser Beurteilung nichts. Auch bricht die geplante Anlage weder eine geschützte Silhouette noch vermag sie den Horizont zu teilen. Im bereits heterogenen Ortsbild von Worb erzeugt sie somit keine ortsbildrelevante Störung.