vollständig abgeklärt sowie verschiedene Aspekte des Ortsbildschutzes nicht richtig gewürdigt. Demgegenüber erweist sich die Würdigung der OLK als plausibel und nachvollziehbar. Es besteht für die BVE kein Anlass, von dieser Fachmeinung abzuweichen. Mit dem verkürzten Mast sowie der diskreten Gestaltung der Mastspitze wird die Weitenwirkung, Dominanz und Wahrnehmung der Anlage im Umfeld des erweiterten Ortsbildschutzgebietes und der direkt angrenzenden Kernzone K1 markant gebrochen. Die Antenne überragt die Dächer der davorliegenden Bauten nur noch geringfügig und ist in diesem Zusammenhang von der öffentlichen Zentrumszone aus als Dachinstallation zu lesen.