_ strasse aus geprüft. Diese Standorte waren bei der Beurteilung des Vorprojekts für das Verwaltungsgericht besonders relevant.19 Dazu hat die OLK festgehalten, die um fast 6 m reduzierte Installation in Kombination mit ihrer Lage im rückwärtigen Bereich vermöge, trotz der durchlässig offen strukturierten Bauweise, keine ortsbildrelevante Störung mehr zu erzeugen. Die von der Vorinstanz als Beweismittel eingereichten Fotos ändern an dieser Beurteilung nichts. Nicht massgebend ist die Argumentation der Gemeinde, das Projekt störe den Ausblick von einzelnen Vorgärten der Wohnhäuser im Gebiet D.________ strasse/ F.________ strasse/ E.________ gasse stark.