Aus dem Protokollauszug vom 15. Juni 2011 der Planungskommission (Bericht Planungskommission Ästhetik vom 15. Juni 2011), den die Vorinstanz zu Beweiszwecken einreichte, geht ebenfalls nicht näher hervor, weshalb sich die angepasste Gestaltung des Bauvorhabens nicht gut einordnet und weshalb die Umgebung beeinträchtigt wird. Dem Protokollauszug kann allerdings entnommen werden, dass im Rahmen der Ortsplanungsrevision OP06+ die Aufnahme von strengeren Bewilligungsanforderungen an Antennenanlagen in Ortsbildschutzgebieten abgelehnt wurde. Die Vorinstanz hat sich zudem dem positiven Fachbericht der OLK weder widersetzt noch hat sie sich dazu schriftlich vernehmen lassen.