öffentlichen Zentrumszone aus betrachteten davorliegenden Bauten nur geringfügig und werde aus diesem Blickwinkel im Zusammenhang mit deren Dachinstallationen gelesen. Der Abbruch der vier bestehenden, nur geringfügig niedrigeren Masten und die Konzentration auf eine Installation am heutigen Infrastrukturbau würden optisch sogar zu einer Verbesserung im rückwärtigen Grünbereich der Kernzone K1 führen. Aus Sicht des Orts- und Landschaftsbildes stelle die geplante Anlage in der vorliegenden Form keine ortsbildrelevante Beeinträchtigung dar. Die OLK empfiehlt, die Antennenanlage zu bewilligen.