Gegenüber der ersten Projektfassung werde die neue Antenne von 25.80 m auf 20 m reduziert und die Mastspitze sei einfacher und schlanker konstruiert. Die Weitenwirkung, Dominanz und Wahrnehmung im Umfeld des erweiterten Ortsbildschutzgebiets und der direkt angrenzenden Kernzone K1 werde dadurch markant gebrochen. Bezüglich des öffentlichen Raumes, zu dem auch der Standort G.________strasse (Park Altersheim) und die D.________ strasse mit der Baugruppe D gehören, vermöge die um fast 6 m reduzierte Installation in Kombination mit ihrer Lage im rückwärtigen Bereich, trotz der durchlässig offen strukturierten Bauweise, keine