Schliesslich holte es einen Fachbericht der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Beweisergebnis zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Davon machte lediglich die Beschwerdeführerin Gebrauch; die Einwohnergemeinde Worb liess sich weder zum Bericht der OLK vernehmen noch reichte sie Schlussbemerkungen ein. Auf die vorliegenden Akten sowie den Fachbericht der OLK wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen