5. Nachdem das Rechtsamt den Schriftenwechsel durchführte, holte es bei der Vorinstanz die Vorakten sowie die Baubewilligungsakten (Nr. 24/2005) des Vorprojekts aus dem Jahr 2005 ein. Es erklärte ausserdem, zur Ermittlung des Sachverhalts ziehe es die Beschwerdeakten RA Nr. 110/2006/80 bei. Zusätzlich verlangte es von der Beschwerdeführerin einen vermassten Antennenmontageplan und liess beim beco das fehlende Standortdatenblatt für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen vom 11. April 2011 edieren. Schliesslich holte es einen Fachbericht der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) ein.