Einsprachen ein. Das Amt für Berner Wirtschaft (beco) beurteilte die Anlage aus Sicht des Immissionsschutzes sowie der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz im Amtsbericht vom 23. Juni 2011 – unter Einhaltung von Auflagen – als bewilligungsfähig. Mit Gesamtentscheid vom 19. August 2011 erteilte die Einwohnergemeinde Worb aus Gründen des Ortsbildschutzes den Bauabschlag. Die Beschwerdeführerin beabsichtigte bereits im Jahr 2005, ihre Mobilfunkanlage umzubauen. Aus Ortsbildschutzgründen lehnte die Einwohnergemeinde Worb dieses Projekt ab. Diesen Entscheid focht die Beschwerdeführerin erfolglos bei der BVE1 und beim Verwaltungsgericht2 an.