1. Die drei Beschwerden der Beschwerdeführenden 1 bis 6 vom 27., 29. und 30. Juni 2011 werden gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Bauentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 31. Mai 2011 und die Ausnahmebewilligung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 1. Dezember 2010 werden aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland und an das AGR zurückgewiesen. 19 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV;