Eine solche Abklärung wurde im vorinstanzlichen Verfahren nicht vorgenommen. Bekannt ist lediglich, dass im fraglichen Perimeter anscheinend bereits eine Anlage in Wiggiswil existiert. Dazu macht der Beschwerdeführer 7 in seinem Schreiben vom 15. Juli 2010 geltend, dieser Modellflugplatz werde als kommerzielle Anlage von einem Modellflugzeuggeschäft betrieben. Für Nicht-Kunden sei das Fliegen dort nur gegen eine Gebühr von rund Fr. 400.-- pro Person und Flugsaison möglich. Eine Benützung der Anlage durch den Beschwerdeführer 7 bzw. dessen Mitglieder wäre somit grundsätzlich möglich, wenn auch nicht gratis. Rein finanzielle Gründe rechtfertigen zwar gemäss