Zwar findet sich im Schreiben vom 12. November 2010 eine Tabelle zur Abklärung von Alternativstandorten. Darin wird dokumentiert, weshalb eine Verschiebung des Standorts in sämtliche Himmelsrichtungen weniger geeignet wäre. Dazu wird in der Tabelle für acht Himmelsrichtungen angegeben, wie sich eine Verschiebung einerseits bezüglich Lärmbelastung und andererseits hinsichtlich Beeinträchtigung der Natur auswirkt. Aus den einleitenden Erklärungen zur Tabelle lässt sich aber ableiten, dass dabei eine Verschiebung des Standorts in einem Radius von lediglich etwa einem Kilometer rund um den gewählten Standort geprüft wurde.