In diesem Schreiben vom 12. November 2010 führt der Beschwerdeführer 7 zunächst aus, Ziel des Vereins sei es, den Mitgliedern die Ausübung ihres Hobbys in der Nähe ihres Wohnorts zu gewährleisten. Was unter „Nähe zum Wohnort“ gemeint ist, ergibt sich aus der Beschwerdeantwort vom 4. August 2011: Der Vorstand habe frühzeitig alle möglichen Bereiche in einem Umkreis von 5 km um Bäriswil/Mattstetten/Jegenstorf intensiv abgesucht, sowohl auf der Karte als auch vor Ort. Namentlich auf dem Gebiet der Gemeinde Bäriswil seien keine genügend flachen Wiesen vorhanden.