Der Betrieb eines Modellflugzeuges ist zwar mit nicht unerheblichen Lärmemissionen verbunden. Aufgrund der relativ kleinen Zahl der Benutzer ist aber nicht damit zu rechnen, dass die Anlage insgesamt zu ausserordentlichen grossen Lärmemissionen führt. Somit kann nicht davon gesprochen werden, dass der Modellflugplatz so bedeutende Auswirkungen auf die bestehende Nutzungsordnung hat, dass diese Auswirkungen eine Planungspflicht zur Folge hätten. Dies verdeutliche auch ein Vergleich mit einem Golfplatz, für welchen eine Planungspflicht angenommen wurde.