Die Gemeinde Jegenstorf beantragt in ihrer Stellungnahme vom 14. Juli 2011 die Abweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers 7. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) verzichtet in seiner Stellungnahme vom 15. Juli 2011 auf einen Antrag. Die Beschwerdeführenden 3 bis 6 verlangen in ihrer Beschwerdeantwort vom 20. Juli 2011 die Abweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers 7 und wiederholen im Übrigen die Anträge aus ihrer Beschwerde. Der Beschwerdeführer 7 schliesslich beantragt in seiner Beschwerdeantwort vom 4. August 2011 die Abweisung der drei Beschwerden der Beschwerdeführenden 1 bis 6, soweit darauf eingetreten werden könne.