und unbefestigter Fahrzeugparkplatz 10 x 8 m) auf Parzelle Jegenstorf Grundbuchblatt Nr. K.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen der Beschwerdeführer 1 und die Beschwerdeführenden 3 bis 6 / Beschwerdegegner 2 bis 5 (in der Folge: Beschwerdeführende 3 bis 6) Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 31. Mai 2011 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Baubewilligung, befristet auf sechs aufeinanderfolgende Monate ab Inbetriebnahme des Flugbetriebs.