III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Obersimmental-Saanen vom 12. März 2010 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'800.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. 27 Vgl. den Amtsbericht zu Arbeitsbedingungen (AB) sowie Immissionsschutz des beco vom 19. November 2009 und die Stellungnahme vom 23. April 2010 15 3. Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerin die Parteikosten im Betrag von Fr. 3'906.95 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung