d) Das BAFU hat einen Bericht zur Beurteilung des Gesundheitsrisikos durch hochfrequente nichtionisierende Strahlung im Niedrigdosisbereich publiziert.26 Es kommt darin zum Schluss, dass aus wissenschaftlicher Sicht keine Grundlage bestehe, die Grenzwerte der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) und die darauf basierenden Immissionsgrenzwerte der NISV anzupassen. Es könne jedoch weiterhin nicht abschliessend beurteilt werden, ob diese Grenzwerte auch vor langfristigen Schäden genügend Schutz böten. Dies gelte auch für Expositionen im Bereich der Anlagegrenzwerte der NISV, da auch in diesem Dosisbereich noch Hinweise auf mögliche