Auch das beco hat in seiner Stellungnahme vom 23. April 2010 erklärt, dass das BAFU als Umweltbehörde des Bundes die Aufgabe hat, die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung zu verfolgen und dem Bundesrat bei Bedarf Antrag auf eine Anpassung der Grenzwerte der NISV zu stellen.