a) Der Beschwerdeführer befürchtet, bei den heute geltenden Anlagegrenzwerten – bei gemischten Anlagen 5 V/m – sei die Gesundheit der Bevölkerung nicht garantiert. Die biologisch und medizinisch vertretbaren Werte würden unterhalb von 0.06 V/m liegen. Dazu bestünden zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten. 20 http://www.metas.ch/2006-218-598, S. 23 (besucht am 30. Juli 2010) 21 Mobilfunk-Basisstationen (UMTS - FDD). Messempfehlung. Entwurf vom 17.9.2003 (http://www.bafu.admin.ch/elektrosmog >Publikationen >4.NISV: Vollzugshilfen) 22 BGer 1C_132/2007 vom 30. Januar 2008, E. 4.6 13