c) Das beco hat in seiner Stellungnahme vom 23. April 2010 dazu – soweit hier von Interesse – Folgendes ausgeführt: „Die akkreditierten Messfachfirmen, welche mit den Abnahmemessungen beauftragt werden, haben sich mit den geeigneten Messgeräten ausgerüstet und sind in der Lage, die codeselektiven UMTS Messungen zuverlässig auszuführen. Zur Verringerung der