Resultate der Stichprobenkontrollen in einem Bericht „Evaluation der Qualitätssicherungssysteme für Mobilfunksendeanlagen vom 10. April 2008“ zusammengefasst. Diesen Bericht hat das BAFU veröffentlicht.18 Das Bundesgericht und das Verwaltungsgericht haben mehrfach bestätigt, dass das QS-System den Anforderungen an eine wirksame Kontrolle der bewilligten Sendeleistung und an die Einhaltung der immissionsrechtlichen Grenzwerte genügt.19 Die Behauptung, wonach keine QS-Systeme bestünden, entbehrt unter diesen Umständen jeglicher Grundlage.