c) Die Beschwerdegegnerin weist die pauschale Kritik zurück und verweist auf die einschlägige Rechtsprechung des Verwaltungs- und Bundesgerichts. d) Der Beschwerdeführer stösst mit seiner Kritik ins Leere. Unter der Leitung der Arbeitsgruppe NIS des Cercl'Air haben im Sommer/Herbst 2007 zwanzig kantonale und städtische NIS-Fachstellen die QS-Systeme der Mobilfunkbetreiber Orange, F.________, G.________ und H.________ in den Netzzentralen stichprobeweise kontrolliert. Das Funktionieren dieser Systeme wurde bestätigt. Die Arbeitsgruppe NIS des Cercl’Air hat die