b) Das beco führt in seiner Stellungnahme vom 23. April 2010 dazu aus, im Sommer/Herbst 2007 seien die QS-Systeme der Mobilfunkbetreiber B.________, F.________, G.________ und H.________ überprüft worden. An dieser Kontrolle hätten sich unter der Leitung der Arbeitsgruppe NIS des Cercl’Air zwanzig kantonale und städtische NIS-Fachstellen beteiligt. Es seien dabei auf den Netzzentralen der Mobilfunkbetreiber insgesamt 376 Sendeanlagen überprüft worden. Die NIS-Fachstelle des beco habe im Jahr 2009 weitere Stichprobenkontrollen vorgenommen, die das Funktionieren der QS-Systeme bestätigten.