QS-System zudem in zahlreichen Entscheiden als rechtsgenüglich beurteilt.17 Demnach dürfen Anlagen bewilligt werden, auch wenn die im Standortdatenblatt deklarierte Strahlungsleistung der Antennen nicht der maximal möglichen Leistung entspricht. Die BVE sieht keinen Anlass für eine andere Beurteilung. Im Weiteren kann dazu auf die detaillierten Ausführungen des beco vom 23. April 2010 verwiesen werden. Die Beschwerde ist auch in diesem Punkt unbegründet. 5. Qualitätssicherungssystem