c) Auf die Rüge ist einzutreten (vgl. Erwägung 4.e). Die Rüge erweist sich jedoch als unbegründet. Es trifft zwar zu, dass eine Sendeanlage oft nicht für ihre theoretische Kapazität, sondern nur bis zu den vom Netzbetreiber beantragten Betriebswerten bewilligt wird. Dieses Vorgehen ist dennoch rechtmässig. Mit dem QS-System ist sichergestellt, dass die bewilligten NIS-relevanten Parameter der Mobilfunkanlage, wie beispielsweise die Sendeleistung (ERP) oder die Senderichtung (Winkelbereich), eingehalten werden.