Die Behauptung, dass heute die gleichen Räume plötzlich als Orte für den kurzfristigen Aufenthalt anstatt als OMEN deklariert und bewilligt würden, ist zudem aktenwidrig. Gemäss dem Standortdatenblatt vom 23. November 2000 wurden die Räume im Obergeschoss nie als Orte mit empfindlicher Nutzung deklariert. Von Amtsmissbrauch oder unerlaubter Begünstigung kann hier keine Rede sein. 9 Vgl. Vorakten des Regierungsstatthalteramts Obersimmental ganz hinten, Projektplan vom 21. September 2009, Ansicht „A“ im Massstab 1:100 10 Vgl. Baubewilligungsakten zum Gesamtbauentscheid vom 5. März 2001 der Gemeinde Lenk (Baugesuch Nr.