Zum fraglichen Ort kann man nach den Projektplänen nur über ein Gitterpodest (ca. 5 m über Boden), das mit der Söll-Leiter des Mastes verbunden ist, gelangen. An solchen Orten, wo sich Personen nicht regelmässig während längerer Zeit aufhalten, muss die Mobilfunkanlage die Immissionsgrenzwerte und nicht die strengeren Anlagegrenzwerte einhalten (Art. 5 und Anhang 2 NISV). Die erwartete elektrische Feldstärke beträgt am fraglichen Ort für den kurzfristigen Aufenthalt (Punkt Nr. 1 im Standortdatenblatt vom 18. September 2009) 17.28 V/m. Die Mobilfunkanlage hält damit den zulässigen Immissionsgrenzwert ein; er wird lediglich zu 33 Prozent ausgeschöpft.