Werkstatt als OMEN behandeln würde und mit einer Gebäudedämpfung von 15 dB (Beton) berechne, würde die elektrische Feldstärke 1.71 V/m betragen. Damit sei klar, dass für die Werkstatt der Grenzwert auch dann eingehalten sei, wenn sie als OMEN qualifiziert würde. Weil es keine Rolle gespielt habe, sei im alten Standortdatenblatt der bestehenden Anlage 5 Vgl. pag. 73 der Vorakten des Regierungsstatthalteramts von Obersimmental-Saanen 6 die Betondecke nicht berücksichtigt worden. Massgebend für die Berechnung der Grenzwerte seien aber die heutigen Verhältnisse.