Anders als das beco und der Regierungsstatthalter meinten, könne für diesen Ort nicht die Berechnung für Orte für den kurzfristigen Aufenthalt (OKA) angewendet werden. Die Räumlichkeiten seien bereits bei der bestehenden Antenne als OMEN eingestuft worden. Die Räumlichkeiten unterhalb der Antenne würden heute auch als Werkstatt für Reparaturen und Unterhalt an Maschinen und Geräten 4 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, Bern 1997, Art. 72 N. 6 bis 8 5