b) Der Beschwerdeführer bemängelt in seiner Beschwerde, das bestehende Werkhofgebäude, auf dem die Sendeantenne montiert wurde, halte die 1984 bewilligte Firsthöhe nicht ein. Er fordert für den Fall, dass seine Beschwerde abgewiesen wird, den Rückbau auf die bewilligte Firsthöhe von 9 m. In seiner Eingabe vom 11. Mai 2010 erklärte der Beschwerdeführer, er wolle die Vergangenheit zu diesem Sachverhalt ruhen lassen. Er sei für das vorliegende Beschwerdeverfahren nicht relevant. Damit hat der Beschwerdeführer den Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens eingeschränkt.