4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Es liess bei der Einwohnergemeinde Lenk zudem die Baubewilligungsakten der mit Gesamtbauentscheid vom 5. März 2001 bewilligten Mobilfunkanlage edieren. Auf die eingereichten Rechtsschriften, Eingaben und Akten wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen