Die Einwohnergemeinde Lenk nimmt in ihrer Eingabe vom 26. Mai 2010 keine Stellung zu den vorgebrachten Rügen. Das beco hält in seiner Stellungnahme vom 23. April 2010 zusammengefasst fest, im Bereich des Schutzes vor nichtionisierener Strahlung würden sich aus der Beschwerde keine neuen Erkenntnisse ergeben, die zu einer anderen Beurteilung führe als im Amtsbericht vom 13. November 2009. 3