3. Das Regierungsstatthalteramt von Obersimmental-Saanen hält in seiner Stellungnahme vom 7. Mai 2010 fest, als Baubewilligungsbehörde stütze es sich in den meisten Fällen auf die Aussagen der Fachstellen. Im vorliegenden Fall auf den Amtsbericht des beco (Berner Wirtschaft). Es führt aus, das beco sei zum Schluss gekommen, dass das Bauvorhaben bewilligt werden könne. Es bestehe kein Anlass, diese Aussage zu bezweifeln. Ohne einen Antrag zu stellen verweist es im Weiteren auf den angefochtenen Bauentscheid. Die Einwohnergemeinde Lenk nimmt in ihrer Eingabe vom 26. Mai 2010 keine Stellung zu den vorgebrachten Rügen.