1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 29. September 2009 bei der Gemeinde Lenk ein Baugesuch ein für den Ausbau der bestehenden Mobilfunkanlage auf Parzelle Lenk Grundbuchblatt Nr. D.________. Sie plant, die drei bestehenden Antennen für den GSM Funkdienst durch drei neue Antennen für die Funkdienste GSM und UMTS zu ersetzen. Die Parzelle liegt in der Gewerbezone. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 12. März 2010 erteilte das Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen für das Vorhaben die Baubewilligung.