d) Somit werden die Beschwerden gutgeheissen. Der angefochtene Entscheid wird aufgehoben und die Akten gehen zur weiteren Behandlung des Baugesuchs vom 3. Juli 2009 an das zuständige Regierungsstatthalteramt Thun. Dieses wird angewiesen, das Baubewilligungsverfahren mit dem Konzessionsverfahren für die Wärmepumpe zu koordinieren. Dazu wird die Beschwerdegegnerin ein entsprechendes Konzessionsgesuch einzureichen haben. Zudem wird das Regierungsstatthalteramt angewiesen, in eine allfällige Baubewilligung auch die Rechtsverwahrung der Beschwerdeführenden 1 und 2 aufzunehmen.