c) Letztlich kann hier aber offen bleiben, ob die BVE kassatorisch entscheiden muss oder ob sie auch reformatorisch entscheiden könnte. Da die Vorinstanz das Baubewilligungsverfahren nicht mit dem Wärmepumpenkonzessionsverfahren koordiniert hat und es unterliess, die Wärmepumpenkonzession in den Gesamtentscheid aufzunehmen, ist der Fall nicht entscheidreif.