übernehmen soll und ihr insofern kein finanzieller Vorteil aus dem Bauvorhaben entsteht. Es entspricht der Regel, dass ein Bauvorhaben, welches für Zwecke der Gemeinde bestimmt ist, von dieser selber finanziert werden muss. Im Übrigen liegt diese Vereinbarung zwischen der Stadt Thun und der Beschwerdegegnerin bezüglich Übernahme der Infrastrukturbauten noch nicht vor. Ob die Stadt Thun letztlich tatsächlich marktübliche Konditionen wird bezahlen müssen, ist damit noch nicht sicher.