Zwar könnte man argumentieren, durch den Abschluss dieser Vereinbarung mit dem Kanton sei das Interesse der Stadt Thun am Erhalt der öffentlichen Parkplätze gesichert und sie habe deshalb am konkreten Bauvorhaben kein Interesse mehr. Deshalb könne kein Anschein von Befangenheit mehr erweckt werden. Dem ist aber nicht so: Die Vereinbarung ist keine Garantie dafür, dass tatsächlich ein Bauvorhaben realisiert wird, welches die Interessen der Stadt berücksichtigt.