BewD zweifellos der Regierungsstatthalter für das entsprechende Baugesuch zuständig. Dass die Stadt diese Bauten nun nicht selber ausführt, sondern von einem Privaten bauen lässt und sie anschliessend übernimmt, vermag keinen Unterschied zu machen – so oder so entscheidet sie letztlich in eigener Sache und erscheint deshalb als befangen. Keine Rolle spielt, dass die 45 Parkplätze in der Einstellhalle bloss bereits bestehende Parkplätze ersetzen sollen. Ist ein Bauvorhaben (auch) für Zwecke der Gemeinde bestimmt, ist es unerheblich, ob mit dem Bauvorhaben eine neue öffentliche Aufgabe erfüllt werden soll oder ob das Bauvorhaben einen bereits bestehenden Bau mit öffentlichem Zweck ersetzt.