Schliesslich ist drittens von einer Käuferschaft für das Buswartehaus der benötigte Platz zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Thun ihrerseits beabsichtigt gemäss der Vereinbarung, diese Infrastrukturbauten respektive das entsprechende Land von einer zukünftigen Käuferschaft entweder durch Kauf, im Baurecht oder in längjähriger Miete zu übernehmen. Die entsprechenden Details sollen in einer noch zu erstellenden Vereinbarung zwischen der Stadt Thun und der zukünftigen Käuferschaft geregelt werden. 6 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1)