Gemäss der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Stadt Thun vom 26. Januar 2007 (Vorakten Mappe 1 pag. 237 ff.) beabsichtigt der Kanton, eine zukünftige Käuferschaft der Parzelle Nr. P.________ zu verpflichten, zwei Infrastrukturbauten auf dieser Parzelle zu bauen und Land für eine dritte Infrastrukturbaute zur Verfügung zu stellen. Erstens sind von einer Käuferschaft bis zu 45 öffentliche Parkplätze für die Stadt Thun zu erstellen. Zweitens ist von einer Käuferschaft ein Carwartebereich auf der Parzelle auszuscheiden und zu bauen. Schliesslich ist drittens von einer Käuferschaft für das Buswartehaus der benötigte Platz zur Verfügung zu stellen.