Die Vorinstanz führt in ihrer Stellungnahme vom 12. Mai 2010 dazu aus, das Konzessionsverfahren für die Grundwasserentnahme sei gemäss Abklärung mit dem Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) für die zweite Baueingabe noch nicht durchgeführt worden. Dieses Verfahren könne aber durchaus ausserhalb des Baubewilligungsverfahrens durchgeführt werden.